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   FG Hamburg, 14.11.2002 - V 81/00   

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https://dejure.org/2002,16339
FG Hamburg, 14.11.2002 - V 81/00 (https://dejure.org/2002,16339)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2002 - V 81/00 (https://dejure.org/2002,16339)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2002 - V 81/00 (https://dejure.org/2002,16339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung im Ausland und Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zustellung im Ausland und Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmittelfristen bei Zustellung und Bekanntgabe an eine Postfachanschrift im Ausland ; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung mit dem Ziel der Erstattung von Quellensteuern

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.05.1960 - V C 320.58
    Auszug aus FG Hamburg, 14.11.2002 - V 81/00
    Die Postsendung ist als dem Empfänger in dem Zeitpunkt zugegangen anzusehen, in dem sie nach postalischem Beförderungsablauf unter Beachtung einer pflichtgemäßen Abholpraxis seitens des Empfängers von diesem hätte entnommen werden können und müssen (Bundesverwaltungsgericht vom 11. Mai 1960 V C 230/53, BVerwGE 10, 293).
  • BFH, 17.11.1999 - I R 11/99

    Steuerbefreiung für Zinsen aus mittelbar grundpfandrechlich gesicherten

    Auszug aus FG Hamburg, 14.11.2002 - V 81/00
    gesichert ist, eine Rechtsposition innehat, die ihn in die Lage versetzt, ohne Mitwirkung des Forderungsschuldners eine Haftung des Grundstücks herbeizuführen (Urteil des BFH vom 17. November 1999 I R 11/99, BStBl II 2001, 822).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83

    Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den

    Auszug aus FG Hamburg, 14.11.2002 - V 81/00
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine auf Zahlung gerichtete Leistungsklage nur Erfolg haben, wenn der Auszahlungsanspruch zuvor aufgrund eines abgeschlossenen Vorverfahrens durch Verwaltungsakt festgestellt worden ist und nur noch seine Erfüllung aussteht (BFH-Urteil vom 13. September 1988 V R 207/83, BFH/NV 1989, 353 unter 1.; Beschluss vom 4.O ktober 1988 VII B 121/88, BFH/NV 1989, 285; BFH-Urteil vom 12 .Juni 1986 VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702; Beschluss vom 21. Februar 1992, V B 75/91, BFH/NV 1992, 687).
  • BFH, 13.04.1994 - I R 97/93

    Beschränkt steuerpflichtige Kapitaleinkünfte

    Auszug aus FG Hamburg, 14.11.2002 - V 81/00
    Dabei muss die Rechtsposition wirtschaftlich vergleichbar sein mit einer Situation, bei der das Grundpfandrecht Gegenstand der Sicherung ist; dies ist zum Beispiel anzunehmen, wenn eine Grundschuld verpfändet wird oder ein Grundschuldbrief dergestalt übergeben wird, dass seine Herausgabe vor Tilgung der Verbindlichkeit verweigert werden kann (BFH-Urteil vom 13. April 1994 I R 97/33, BStBl II 1994, 743, BFHE 174, 519 ).
  • BFH, 21.02.1992 - V B 75/91

    Voraussetzungen des Erfolgs einer auf Zahlung gerichteten Leistungsklage

    Auszug aus FG Hamburg, 14.11.2002 - V 81/00
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine auf Zahlung gerichtete Leistungsklage nur Erfolg haben, wenn der Auszahlungsanspruch zuvor aufgrund eines abgeschlossenen Vorverfahrens durch Verwaltungsakt festgestellt worden ist und nur noch seine Erfüllung aussteht (BFH-Urteil vom 13. September 1988 V R 207/83, BFH/NV 1989, 353 unter 1.; Beschluss vom 4.O ktober 1988 VII B 121/88, BFH/NV 1989, 285; BFH-Urteil vom 12 .Juni 1986 VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702; Beschluss vom 21. Februar 1992, V B 75/91, BFH/NV 1992, 687).
  • BFH, 13.09.1988 - V R 207/83

    Möglichkeit zur Beanspruchung der Erstattung von bewirkten Zahlungen bei

    Auszug aus FG Hamburg, 14.11.2002 - V 81/00
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine auf Zahlung gerichtete Leistungsklage nur Erfolg haben, wenn der Auszahlungsanspruch zuvor aufgrund eines abgeschlossenen Vorverfahrens durch Verwaltungsakt festgestellt worden ist und nur noch seine Erfüllung aussteht (BFH-Urteil vom 13. September 1988 V R 207/83, BFH/NV 1989, 353 unter 1.; Beschluss vom 4.O ktober 1988 VII B 121/88, BFH/NV 1989, 285; BFH-Urteil vom 12 .Juni 1986 VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702; Beschluss vom 21. Februar 1992, V B 75/91, BFH/NV 1992, 687).
  • BFH, 04.10.1988 - VII B 121/88

    Erfolgsaussichten einer Leistungsklage bei fehlender Festsetzung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 14.11.2002 - V 81/00
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine auf Zahlung gerichtete Leistungsklage nur Erfolg haben, wenn der Auszahlungsanspruch zuvor aufgrund eines abgeschlossenen Vorverfahrens durch Verwaltungsakt festgestellt worden ist und nur noch seine Erfüllung aussteht (BFH-Urteil vom 13. September 1988 V R 207/83, BFH/NV 1989, 353 unter 1.; Beschluss vom 4.O ktober 1988 VII B 121/88, BFH/NV 1989, 285; BFH-Urteil vom 12 .Juni 1986 VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702; Beschluss vom 21. Februar 1992, V B 75/91, BFH/NV 1992, 687).
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